Schwerpunkte:
Gerne können Sie uns bei entsprechendem Bedarf oder Fragen kontaktieren.
Wichtig!
Die Behandlungen erfolgen durch eine Verordnung durch den Arzt/ die Ärztin, wobei darauf zu achten ist, dass spätestens 28 Tage nach Ausstellung mit der 1. Behandlung begonnen werden muss.
Zusätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, Privatbehandlungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen.